Unfallverhütungsvorschriften - UVV

 

Unfallverhütungsvorschriften - UVV - häufig nicht gewusst, lange ignoriert und doch eine gesetzliche Pflicht der Berufsgenossenschaft, die bei Nichterfüllung sehr teuer werden kann.

Was für Ihre Fahrer die Führerscheinprüfung und Gesundheitsprüfung ist, ist für Ihre Fahrzeuge die UVV Prüfung, die einmal jährlich durchgeführt werden muss. Häufig fängt es schon beim Fahrzeugeinkauf an, dass die wesentlichen Forderungen der Berufsgenossenschaft in Bezug auf den Arbeitsplatz Fahrzeug völlig vergessen werden.

Die Anforderungen an die Betriebssicherheit von Fahrzeugen sind in den Vorschriften der Berufsgenossenschaft BGV „Fahrzeuge“ (BGV D 29) definiert und für alle Halter von gewerblich genutzten Fahrzeugen bindend. Der Unternehmer hat gewerblich genutzte Fahrzeuge bei Bedarf, mindestens jedoch einmal jährlich,durch einen Sachkundigen auf ihren betriebssicheren Zustand prüfen zu lassen, § 57 Abs. 1 der BGV D 29.Dabei wird die Verkehrssicherheit ebenso geprüft wie die Arbeitssicherheit.

Betriebssicherheit = Verkehrssicherheit + Arbeitssicherheit

Schwerpunkte der UVV-Prüfung nach BGV D 29
ist die Prüfung auf Verkehrssicherheit sowie Kontrolle von:

  • Beweglichen An- und Aufbauteilen (z. B. Kofferraumdeckel, Motorhaube, Türen)
  • Ladungssicherung (Trennnetz beim Kombi, Gurte, Ladewanne, Regale, Schränke)
  • Anhängerkupplung
  • Haltegriffe
  • Warnweste nebst Warnwestennutzungsanweisung
  • Warndreieck
  • Verbandkasten, nebst Verfalldatum
  • Betriebsanleitung
  • Betriebsanweisung

Zögern Sie nicht lange - Die UVV-Prüfung führen wir auch im Rahmen
einer Inspektion gerne für Sie durch.

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